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Wie lange dauert die Bildungsfreistellung maximal?

Jedes Mitglied des Betriebsrates hat während einer Funktionsperiode (5 Jahre) grundsätzlich Anspruch auf 3 Wochen und 3 Arbeitstage Bildungsfreistellung.

Ausnahme: Bei Vorliegen eines besonderen Interesses für eine bestimmte Ausbildung kann die Bildungsfreistellung auf maximal 5 Wochen ausgedehnt werden. Ein besonderes Interesse könnte zum Beispiel eine Ausbildung in Arbeitstechnik und Unfallschutz sein.

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Sie können Ihre Beschwerde auch direkt bei uns bei folgender E-Mailadresse einbringen: bildung@oegb.at