Wie lange dauert die Bildungsfreistellung maximal?
Jedes Mitglied des Betriebsrates hat während einer Funktionsperiode (5 Jahre) grundsätzlich Anspruch auf 3 Wochen und 3 Arbeitstage Bildungsfreistellung.
Ausnahme: Bei Vorliegen eines besonderen Interesses für eine bestimmte Ausbildung kann die Bildungsfreistellung auf maximal 5 Wochen ausgedehnt werden. Ein besonderes Interesse könnte zum Beispiel eine Ausbildung in Arbeitstechnik und Unfallschutz sein.