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Für welche Bildungsveranstaltungen kann ich eine Freistellung beantragen?

Bildungsfreistellung kann nur für Veranstaltungen beantragt werden, die von kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitnehmer:innen (Gewerkschaften und Arbeiterkammern) oder Arbeitgeber:innen (Wirtschaftskammer) veranstaltet werden oder von diesen als geeignet anerkannt werden. Die Bildungsveranstaltungen müssen außerdem Kenntnisse vermitteln, die der Ausübung der Funktion als Betriebsrat/Betriebsrätin dienen.

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Sie können Ihre Beschwerde auch direkt bei uns bei folgender E-Mailadresse einbringen: bildung@oegb.at