Für welche Bildungsveranstaltungen kann ich eine Freistellung beantragen?
Bildungsfreistellung kann nur für Veranstaltungen beantragt werden, die von kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitnehmer:innen (Gewerkschaften und Arbeiterkammern) oder Arbeitgeber:innen (Wirtschaftskammer) veranstaltet werden oder von diesen als geeignet anerkannt werden. Die Bildungsveranstaltungen müssen außerdem Kenntnisse vermitteln, die der Ausübung der Funktion als Betriebsrat/Betriebsrätin dienen.