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Wird in dieser Zeit mein Entgelt weiter bezahlt?

Ja, in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten besteht für diese 3 Wochen der Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Ausnahme: Sind dauernd weniger als 20 Beschäftigte im Betrieb tätig, hat der Betriebsrat/die Betriebsrätin trotzdem den Anspruch auf Bildungsfreistellung, allerdings ohne Entgeltfortzahlung. In der Regel übernimmt in diesem Fall der Veranstalter den Entgeltausfall.

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Sie können Ihre Beschwerde auch direkt bei uns bei folgender E-Mailadresse einbringen: bildung@oegb.at