SEMINARE FÜR VON DER ARBEITNEHMERiNNENVERTRETUNG ENTSANDTE LAIENRICHTERiNNEN
Es gehört zu den Besonderheiten der Arbeits- und Sozialgerichte, dass – gemeinsam mit den BerufsrichterInnen – auch fachkundige LaienrichterInnen aus dem Kreise der ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen in den Gerichtssenaten mitentscheiden und so an der Rechtsprechung mitwirken.
Die LaienrichterInnen seitens der ArbeitnehmerInnenvertretung werden von der AK auf Vorschlag der Gewerkschaften gewählt.
In Seminaren für LaienrichterInnen werden den Kolleginnen und Kollegen die erforderlichen Kenntnisse für diese Funktionsausübung vermittelt. Die Seminare behandeln Arbeits- und Sozialrecht, Arbeitsverfassung, Grundzüge der Zivilprozessordnung sowie Verhaltens- und Kommunikationstraining.
TEILNEHMERiNNENKREIS:
Dieses Programm steht ausschließlich gerichtlich bestellten LaienrichterInnen auf ArbeitnehmerInnenseite im Raum Wien offen.
INFORMATIONEN:
HAYDN Franziska, AK Wien