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PZG-13 Die Behindertenvertretung

Behindertenvertrauenspersonen (BVP) spielen eine wichtige Rolle für die Integration beeinträchtigter KollegInnen in die Arbeitswelt. Sie vertreten die Interessen der begünstigt behinderten ArbeitnehmerInnen und sind wichtige PartnerInnen der BetriebsrätInnen und PersonalvertreterInnen. Die Gesetzgebung für Menschen mit Beeinträchtigung in Österreich geht auf das Invalidenbeschäftigungsgesetz vom 1. Oktober 1920 zurück und weist bereits eine über hundertjährige Geschichte auf.

Dieses Skriptum bietet einen Überblick über die geschichtlichen und gesetzlichen Entwicklungen und den Umgang von Menschen mit Beeinträchtigung in den letzten Jahrzehnten. Während in der Vergangenheit viele Fortschritte für Menschen mit Beeinträchtigung erzielt wurden, waren gerade in den letzten Jahren wieder zahlreiche Einschnitte zu verzeichnen. Daher erfordert es, aktiv zu bleiben und sich politisch einzubringen, um auf die Anliegen von Menschen mit Beeinträchtigung in den Betrieben aufmerksam zu machen. Die AutorInnen des Skriptums sind alle Mitglieder im Funktionsforum „Arbeit mit Beeinträchtigung“ für Behindertenvertrauenspersonen im ÖGB Oberösterreich und bringen die Positionen beeinträchtigter KollegInnen in die Gewerkschaft ein.

Stand: Jänner 2021

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